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Blumen Apotheke Rheinstetten
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CORONA - COVID 19 - Informationen

Hier haben wir für Sie wichtige Informationen zu COVID19 und unseren CORONA Dienstleistungen zusammengefasst.

COVID Impfpass

covpass

Wenn Sie gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind, können Sie in der Blumen Apotheke Rheinstetten einen digitalen Impfnachweis erhalten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis:

Wie funktioniert der digitale COVID Impfpass?

Die digitalen Nachweise enthalten neben dem Namen und dem Geburtsdatum der Person Informationen zum Impfzeitpunkt sowie zum Impfstoff.

Die Apotheken entnehmen diese Daten dem Personalausweis sowie dem gelben Impfpass und tragen sie in ein System ein. Das Impfzertifikat wird dann in Form eines QR-Codes erstellt.

Diesen QR-Code scannen die KundInnen dann mithilfe ihres Smartphones und der vom Robert Koch-Institut bereit gestellten "CovPass"-App oder der Corona-Warn-App ein oder lassen ihn ausdrucken, um ihn später einzuscannen.

Damit ist der Impfstatus in der App hinterlegt und zum Beispiel im Restaurant oder bei der Einreise in ein Urlaubsland leicht abrufbar.

Natürlich ist es auch möglich, den ausgedruckten QR-Code mit sich zu führen - zum Beispiel, wenn die Angst besteht, der gelbe Impfpass könnte sich zu stark abnutzen oder im Urlaub gestohlen werden.

Erhalten auch Genesene mit einer Impfung den Nachweis in der Apotheke?

Wer eine Covid-19-Infektion durchgemacht und danach zusätzlich noch eine Impfung erhalten hat, gilt offiziell als vollständig geimpft.

Auch diesen Personen wird in den Apotheken ein digitaler Impfnachweis ausgestellt. Neben ihrem Personalausweis sollten Genesene auch den Nachweis des positiven PCR-Tests sowie einen Nachweis über die Impfung zum Beispiel in Form des gelben Impfpasses in die Apotheke mitbringen.

Genesene, die nicht geimpft sind, erhalten seit dem 24. August 2021 in den meisten Apotheken ein digitales Covid-19-Genesenen-Zertifikat. Dafür müssen sie einen entsprechenden Nachweis über ihre Genesung, etwa einen positiven PCR-Test, vorlegen. Dieser darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen, muss aber mindestens 28 Tage alt sein.

In welchen Ländern gilt der digitale Impfnachweis?

Die Europäische Union hat sich auf ein einheitliches System zum Nachweis von Impfungen, durchgemachten Infektionen sowie von negativen Corona-Tests geeinigt. Die dafür notwendige Technik ging bereits am 1. Juni online. Spätestens zum 12. August 2021 muss jeder EU-Mitgliedstaat die Zertifikate ausstellen und prüfen können.

Eine aktuelle Übersicht über Länder, die das bereits anbieten, findet sich hier.

Quelle: Apothekenumschau

Hier finden Sie weitere offizielle Informationen zur "COVPASS APP"

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne in unserer Apotheke zur Verfügung.

Hier finden Sie offizielle CORONA Informationen des Landes Baden-Württemberg,
des Landkreises und der Stadt Karlsruhe

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